I. Die Beteiligten sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer größeren Anlage, in der sich u.a. ein Einkaufszentrum befindet.
Die meisten Eigentümer der Gewerbeeinheiten sind Mitglieder eines sogenannten Vermietungspools, der die Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts hat. Gesellschaftszweck ist es, das Risiko der Vermietung oder Nichtvermietung der Einheiten gemeinsam zu tragen sowie die Aufwendungen und Erträge auf alle Gesellschafter anteilmäßig zu verteilen.
Der Antragstellerin gehört ein Laden, in dem sie einen Schuhe und Schlüsseldienst betreibt. Bei dessen Erwerb erhielt sie von der Verwalterin der Anlage, die zugleich Geschäftsführerin des Vermietungspools ist, ein Schreiben vom 5.7.1990, in dem es u.a. heißt:
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