I. 1. Die Beteiligten sind Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. In der Wohnungseigentümerversammlung vom 16.4.1994 wurde zum Tagesordnungspunkt (TOP) 6 Dachsanierung der Beschlußantrag 1, der eine Sanierung des Flachdaches mit extensiver Dachbegrünung (oberer Kostenrahmen 500 000 DM) vorsah, mit 25 Ja- und 22 Nein-Stimmen bei einer Stimmenthaltung angenommen. Über den zu diesem TOP vorgelegten Beschlußantrag 2, eine Dachsanierung ohne extensive Dachbegrünung (oberer Kostenrahmen 400 000 DM) vorzunehmen, fand keine Abstimmung mehr statt. Zu TOP 7 wurde mit Stimmenmehrheit eine Sonderumlage zum Ausgleich der Finanzierungslücke in Höhe von 300 000 DM beschlossen. Die Sonderumlage sollte der Finanzierung der Dachsanierung dienen.
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