I.
Der Antragsteller ist Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von dem Antragsgegner verwaltet wird.
Am 7.9.1996 beschlossen die Wohnungseigentümer, dass der Verwalter verpflichtet ist, jedem Wohnungseigentümer verlangte Kopien aus den Verwalterunterlagen gegen Zahlung von 0,80 DM einschließlich Mehrwertsteuer und zzgl. Portokosten zu übersenden.
Der Antragsteller hat beantragt, den Antragsgegner zu verpflichten, ihm eine Vielzahl im Einzelnen bezeichneter Schriftstücke aus den Verwalterunterlagen in Kopie gegen Kostenerstattung zu übersenden. Das Amtsgericht hat dem Antrag nach teilweiser Hauptsacheerledigung am 26.6.2002 zum Teil stattgegeben. Durch Beschluss am 9.12.2002 hat das Landgericht auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners dessen vom Amtsgericht ausgesprochene Verpflichtung auf zwei Schriftstücke beschränkt. Gegen diese Entscheidung wendet sich der Antragsteller mit der sofortigen weiteren Beschwerde.
II.
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