I. Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Die Wohnanlage besteht aus einem Hochhaus mit 26 Stockwerken und 366 Wohnungen sowie mehreren sich nach Osten und Westen anschließenden Flachbauten, in denen sich insgesamt 18 Wohnungen und 16 Gewerbeeinheiten befinden. Die Ost/West-Ausdehnung der Anlage beträgt etwa 170 m. Das Hochhaus verfügt über einen Aufzug. In den übrigen Häusern befindet sich mit Ausnahme von 2 Gewerbeeinheiten, die über einen solchen zu erreichen sind, kein Aufzug. Die Antragstellerin wohnt in einem Haus ohne Aufzug.
In der im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung (
§ 5
Instandhaltung und Versicherungen
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