I.
Die Antragstellerin zu 2 und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten zu 1 verwaltet wird. Der Antragstellerin zu 1 gehörte in dieser Anlage ebenfalls ein Wohnungseigentum; dieses hat sie nach Rechtshängigkeit veräußert. Die weitere Beteiligte zu 2 war im Juni 2001 Verwalterin der Wohnanlage.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|