Betrieb einer Kindertagesstätte in als Ladenfläche ausgewiesenem Sondereigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.09.2002 - Aktenzeichen 3 Wx 64/02
DRsp Nr. 2004/14962
Betrieb einer Kindertagesstätte in als Ladenfläche ausgewiesenem Sondereigentum
Der Betrieb einer Kindertagesstätte ist in als Ladenfläche in der Teilungserklärung ausgewiesenem Sondereigentum zulässig, wenn diese Nutzung nicht mehr stört und beeinträchtigt als die Nutzung durch einen Laden.