OLG Düsseldorf - Beschluss vom 09.09.2002
3 Wx 64/02
Normen:
WEG § 15 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZM 2003, 979

Betrieb einer Kindertagesstätte in als Ladenfläche ausgewiesenem Sondereigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.09.2002 - Aktenzeichen 3 Wx 64/02

DRsp Nr. 2004/14962

Betrieb einer Kindertagesstätte in als Ladenfläche ausgewiesenem Sondereigentum

Der Betrieb einer Kindertagesstätte ist in als Ladenfläche in der Teilungserklärung ausgewiesenem Sondereigentum zulässig, wenn diese Nutzung nicht mehr stört und beeinträchtigt als die Nutzung durch einen Laden.

Normenkette:

WEG § 15 Abs. 1 ;
Fundstellen
NZM 2003, 979