BayObLG - Beschluss vom 04.09.2003
2Z BR 139/03
Normen:
FGG § 12 ; WEG § 43 Abs. 4 ;
Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 24
NJW-RR 2004, 734
NZM 2004, 343
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 7630/95
AG München - UR II 498/86 WEG,

Eigentümerliste bei Eigentümerwechsel während des Verfahrens - Darlegungslast und Amtsermittlungsgrundsatz

BayObLG, Beschluss vom 04.09.2003 - Aktenzeichen 2Z BR 139/03

DRsp Nr. 2003/13262

Eigentümerliste bei Eigentümerwechsel während des Verfahrens - Darlegungslast und Amtsermittlungsgrundsatz

»1. Ein Eigentumswechsel während eines anhängigen Verfahrens hat im Wohnungseigentumsverfahren auf die Stellung als Verfahrensbeteiligter keinen Einfluss. Der Entscheidung ist deshalb nicht eine aktuelle Eigentümerliste, sondern eine Eigentümerliste nach dem Stand zu Beginn des Verfahrens beizufügen.2. Der Amtsermittlungsgrundsatz ist nicht verletzt, wenn ein Antragsteller trotz gerichtlichen Hinweises sein Vorbringen nicht in einer Weise konkretisiert, dass das Gericht weitere Ermittlungen anstellen kann, und das Gericht deshalb von einer Beweisaufnahme absieht.«

Normenkette:

FGG § 12 ; WEG § 43 Abs. 4 ;

Gründe:

I.

Die Antragstellerin und die Antragsgegner zu 1 waren zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Verwalterin war damals die Antragsgegnerin zu 2. Nunmehr wird die Anlage von der weiteren Beteiligten verwaltet.