Die weitere Beschwerde nach § 45 WEG, §§
Die weitere Beschwerde hat in der Sache Erfolg und führt zu der beantragten Ungültigkeitserklärung des Beschlusses; der Antrag zu TOP 2 ist inzwischen für erledigt erklärt worden, so daß es hierzu nur noch einer Kostenentscheidung bedürfte.
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