Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von dem weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Die Wohnanlage besteht aus einem mehrgeschossigen Wohngebäude mit einer dreigeschossigen Tiefgarage. Dem Antragsteller gehören 23 Tiefgaragenstellplätze; er ist nicht Eigentümer einer Wohnung.
In der im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung (
§ 13
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