BayObLG - Beschluß vom 21.07.1994
2Z BR 56/94
Normen:
BGB § 1010 ; WEG § 10 Abs. 2, § 15 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BayObLGZ 1994, 195
DNotZ 1995, 70
DRsp I(152)214a
WuM 1994, 632

Eintragung der Benutzungsregelung für einer Duplex-Garage im Grundbuch

BayObLG, Beschluß vom 21.07.1994 - Aktenzeichen 2Z BR 56/94

DRsp Nr. 1995/1270

Eintragung der Benutzungsregelung für einer Duplex-Garage im Grundbuch

»Eine Benutzungsregelung für die beiden Stellplätze einer Duplex-Garage kann auch dann, wenn es sich um ein im Miteigentum stehendes Teileigentum handelt, nach § 15 Abs. 1 WEG getroffen und im Grundbuch eingetragen werden (Klarstellung zu BayObLGZ 1974, 466/470).«

Normenkette:

BGB § 1010 ; WEG § 10 Abs. 2, § 15 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Eine Wohnungsbaugesellschaft erstellte auf ihrem Grundstück eine Doppelstockgarage und begründete nach § 8 WEG Wohnungseigentum. Es wurde u.a. ein Miteigentumsanteil von 4/1000 gebildet, verbunden mit dem Sondereigentum an dem Duplex-Stellplatz in der Tiefgarage, im Aufteilungsplan mit G 3/G 4 bezeichnet.