OLG Köln - Beschluß vom 30.04.1998
16 Wx 43/98
Normen:
WEG § 21 Abs. 3 ;
Fundstellen:
NZM 1998, 878
WuM 1998, 630
Vorinstanzen:
LG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 223/97
16 UR II 26/95-a-WEG - AG Leverkusen,

Entlastung des Verwalters; Sonderumlage für Reparaturarbeiten

OLG Köln, Beschluß vom 30.04.1998 - Aktenzeichen 16 Wx 43/98

DRsp Nr. 1998/18663

Entlastung des Verwalters; Sonderumlage für Reparaturarbeiten

»1. Hat der Verwalter auch keinen Anspruch darauf, daß ihm für seine Arbeit Entlastung erteilt wird, so liegt ein derartiger Beschluß dennoch im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn keine Pflichtverletzungen des Verwalters ersichtlich sind.2. Ob größere Reparaturarbeiten aus der hierfür wahrscheinlich ausreichenden Instandhaltungsrücklage bezahlt werden sollen, oder ob insoweit sogleich eine Sonderumlage durchgeführt wird, um eine Erschöpfung der Rücklage zu vermeiden, liegt im pflichtgemässen Ermessen der Gemeinschaft. Es besteht kein Anspruch darauf, immer zunächst die Rücklage auszuschöpfen.«

Normenkette:

WEG § 21 Abs. 3 ;

Gründe:

Beide weiteren Beschwerden sind zulässig (§ 45 WEG, §§ 27, 29 FGG).