I. Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Die Dachrinne an dem Wohngebäude ragt etwa 2 m über das Gebäude hinaus. Am Ende der Dachrinne fällt das Regenwasser frei zur Erde herab in einen dort angebrachten Sickerschacht, der mit einem Eisengitter abgedeckt ist.
Vor dem Gebäude befinden sich auf dem Grundstück Kfz-Stellplätze, an denen einzelnen Wohnungseigentümern Sondernutzungsrechte eingeräumt sind. Der Stellplatz des für Sondernutzung berechtigten Wohnungseigentümers K. befindet sich unmittelbar unter dem Ende der Dachrinne, so daß das Regenwasser auf die Sondernutzungsfläche und einen dort.abgestellten Pkw fällt.
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