I. Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage.
Den Antragstellern gehört eine Wohnung im Erdgeschoß. Der Antragsgegner ist Eigentümer einer darüber im sechsten Obergeschoß gelegenen Dachterrassenwohnung. Die Dachterrasse wird an ihrer Außenseite von Pflanztrögen umsäumt. Die Pflanzen werden durch eine automatische Bewässerungsanlage befeuchtet. Die Antragsteller beanstanden, daß dadurch Wasser auf ihren Balkon herabtropfe.
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