BayObLG - Beschluß vom 28.03.1996
2Z BR 21/96
Normen:
WEG § 43 Abs. 1 ;
Fundstellen:
WuM 1996, 500
Vorinstanzen:
LG Würzburg, - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 491/94
AG Würzburg, - Vorinstanzaktenzeichen II 99/93

Formelle Beteiligung der Wohnungseigentümer bei Übersendung eines Gutachtens an den Verwalter

BayObLG, Beschluß vom 28.03.1996 - Aktenzeichen 2Z BR 21/96

DRsp Nr. 1996/28631

Formelle Beteiligung der Wohnungseigentümer bei Übersendung eines Gutachtens an den Verwalter

»An der formellen Beteiligung der übrigen Wohnungseigentümer fehlt es auch dann, wenn das Gericht dem Verwalter ein erholtes Sachverständigengutachten nicht als Zustellungsvertreter der übrigen Wohnungseigentümer, sondern im Rahmen der Sachaufklärung zur Stellungsnahme zuleitet.«

Normenkette:

WEG § 43 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage.

Den Antragstellern gehört eine Wohnung im Erdgeschoß. Der Antragsgegner ist Eigentümer einer darüber im sechsten Obergeschoß gelegenen Dachterrassenwohnung. Die Dachterrasse wird an ihrer Außenseite von Pflanztrögen umsäumt. Die Pflanzen werden durch eine automatische Bewässerungsanlage befeuchtet. Die Antragsteller beanstanden, daß dadurch Wasser auf ihren Balkon herabtropfe.