OLG Köln - Beschluß vom 17.12.1997
16 Wx 291/97
Normen:
WEG § 28 Abs. 5 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)315f
WuM 1998, 179
ZMR 1998, 374

Genehmigung des Wirtschaftsplanes lediglich durch den Verwaltungsbeirat

OLG Köln, Beschluß vom 17.12.1997 - Aktenzeichen 16 Wx 291/97

DRsp Nr. 1998/4462

Genehmigung des Wirtschaftsplanes lediglich durch den Verwaltungsbeirat

»Ein Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung, die Aufstellung des Wirtschaftsplanes dem Verwaltungsbeirat zu übertragen, ist nicht nichtig. Denn die Zuständigkeitsregelung in § 28 Abs. 5 WEG ist disponibles Recht. Ein vom Verwaltungsbeirat beschlossener Wirtschaftsplan aufgrund unangefochtener Ermächtigung durch die Wohnungseigentümerversammlung begründet Zahlungsansprüche gegen die einzelnen Wohnungseigentümer.«

Normenkette:

WEG § 28 Abs. 5 ;

Gründe:

I. Die Antragstellerin nimmt als Verwalterin die Antragsgegnerin auf Zahlung von Wohngeldrückständen und Wohngeldvorauszahlungen für die Jahre 1995 bis Januar 1997 in Anspruch.

Die Wohngeldrückstände entsprechen dem Beschluß der Eigentümerversammlung vom 28.10.1996, der nicht angefochten worden ist.

Die Jahreswirtschaftspläne der aus ca. 150 Eigentümern bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft wurden entsprechend einem Beschluß aus dem Jahre 1982 nicht von der Eigentümerversammlung sondern vom Verwaltungsbeirat genehmigt.