I.
Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Die weitere Beteiligte ist die Verwalterin.
Am 11.7.2002 beauftragten die Wohnungseigentümer unter Tagesordnungspunkt (TOP) 11 die Verwalterin, die Wiederherstellung des Vorgartens gemäß dem Angebot der Firma P. durchzusetzen; ferner bestellten sie unter TOP 14 den bisherigen Verwalter für weitere fünf Jahre. Das Angebot der Firma P. umfasst Kosten von 2350 Euro; die Verwaltervergütung für fünf Jahre beträgt 27873 Euro
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