I. 1. Antragsteller und Antragsgegner sind Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Die Antragsteller haben die Wohnung mit notariellem Kaufvertrag vom 8.5.1991 von den Voreigentümern erworben und sind seit 28.4.1992 als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
In der Eigentümerversammlung vom 18.3.1991 beschloß die Wohnungseigentümergemeinschaft umfangreiche Sanierungsmaßnahmen. Die hierbei anfallenden Kosten sollten durch eine Sonderumlage in drei Raten à 485.000 DM, fällig zum 1.1., 15.2. und 1.4.1991, erhoben werden. Die Rechtsvorgänger der Antragsteller haben die Sonderumlage termingerecht gezahlt.
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