I.
Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Wohnanlage.
Dem Antragsteller gehört eine Wohnung; sein Miteigentumsanteil beträgt 79/10000. Der Antragsgegner zu 1 ist Eigentümer der überwiegend im Unter- und Erdgeschoss gelegenen Gewerbeeinheit; zu dieser gehören nach dem Wortlaut der Teilungserklärung auch Speicherabteile in zwei Häusern sowie Sondernutzungsbereiche; sein Miteigentumsanteil beträgt 3426/10000.
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