I.
Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens sind die in der Eigentümerversammlung vom 11.6.2001 zu den Tagesordnungspunkten (TOP) 10 und 11 gefassten Beschlüsse.
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