BayObLG - Beschluss vom 04.12.2002
2Z BR 84/02
Normen:
WEG § 23 Abs. 4 § 26 ;
Fundstellen:
OLGReport-BayObLG 2003, 151
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 5284/02
AG München 482 UR II 651/01 WEG,

Gültige Eigentümerbeschlüsse trotz Einberufung durch Verwalter ohne gültige Bestellung

BayObLG, Beschluss vom 04.12.2002 - Aktenzeichen 2Z BR 84/02

DRsp Nr. 2003/2691

Gültige Eigentümerbeschlüsse trotz Einberufung durch Verwalter ohne gültige Bestellung

»Hat der Verwalter, dessen Bestellung angefochten ist, eine Eigentümerversammlung einberufen, so sind die dort gefassten Beschlüsse auch dann nicht wegen eines Einberufungsmangels für ungültig zu erklären, wenn der Bestellungsbeschluss rechtskräftig für ungültig erklärt wird (Bestätigung von BayObLG NJW-RR 1991, 531).«

Normenkette:

WEG § 23 Abs. 4 § 26 ;

Gründe:

I.

Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.

Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens sind die in der Eigentümerversammlung vom 11.6.2001 zu den Tagesordnungspunkten (TOP) 10 und 11 gefassten Beschlüsse.