I.
Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer im Jahr 1970 gegründeten Wohnanlage in einem Ende des 19. Jahrhunderts errichteten, unter Denkmalschutz stehenden Gebäude. Die weitere Beteiligte ist die Verwalterin der Wohnanlage.
Der Antragstellerin gehört das im Keller gelegene Teileigentum, das als Gaststätte genutzt wird und verpachtet ist. In den Räumen treten seit Jahren Feuchtigkeitsschäden in Form von Salzausblühungen und abfallendem Putz auf.
Am 9.12.1999 lehnten die Wohnungseigentümer unter Tagesordnungspunkt (TOP) 4 folgende Beschlussanträge der Antragstellerin ab:
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