OLG Düsseldorf - Beschluss vom 30.08.2002
3 Wx 213/02
Normen:
WEG § 29 § 21 § 27 § 20 § 47 § 10 Abs. 1 § 45 Abs. 1 § 27 Abs. 1 Nr. 2 § 21 Abs. 5 Nr. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf, 100
ZMR 2003, 126
Vorinstanzen:
LG Krefeld, vom 29.05.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 63/02
AG Krefeld - 85 UR II 5/02 WEG,

Kein wirksamer Beschluss mit Stimmenmehrheit, wenn in einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Organisationsstrukturen der Gemeinschaft tangiert sind

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2002 - Aktenzeichen 3 Wx 213/02

DRsp Nr. 2002/13355

Kein wirksamer Beschluss mit Stimmenmehrheit, wenn in einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Organisationsstrukturen der Gemeinschaft tangiert sind

Die Übertragung der Entscheidungskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Frage der Erneuerung oder Reparatur der zentralen Heizungs- und Warmwasseranlage auf einen aus zwei Wohnungseigentümern bestehenden "Arbeitskreis" tangiert die Organisationsstrukturen der Gemeinschaft und kann daher nicht mit Stimmenmehrheit wirksam beschlossen werden.

Normenkette:

WEG § 29 § 21 § 27 § 20 § 47 § 10 Abs. 1 § 45 Abs. 1 § 27 Abs. 1 Nr. 2 § 21 Abs. 5 Nr. 2 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten zu 1 bis 8 sind Mitglieder der Eigentümergemeinschaft H... 39/39 a in K..; der Beteiligte zu 9 ist deren Verwalter.