I.
Die Beteiligte zu 1 ist Verwalterin der Wohnungseigentumsanlage ... in Wuppertal. Die Beteiligte zu 2 ist Mitglied der Gemeinschaft.
Sie hält in ihrer Wohnung seit längerer Zeit vier Hunde und vier Katzen. Nachdem sich Miteigentümer über von den Tieren ausgehende Belästigungen und durch diese verursachte Beschädigungen beschwert hatten, beschlossen die Wohnungseigentümer am 20. Juni 2001 unter TOP 9:
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