OLG Köln - Beschluß vom 15.09.1997
16 Wx 128/97
Normen:
WEG § 43 Abs. 1 ; FGG § 27 Abs. 2, § 20a Abs. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 1998, 171

Keine Umgehung des Verbotes der isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung durch beiderseitige Erledigungserklärung der Hauptsache

OLG Köln, Beschluß vom 15.09.1997 - Aktenzeichen 16 Wx 128/97

DRsp Nr. 1998/2245

Keine Umgehung des Verbotes der isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung durch beiderseitige Erledigungserklärung der Hauptsache

»Es stellt keine unzulässige Umgehung des Verbotes der isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung dar, wenn die mit einer Kostenentscheidung beiderseits unzufriedenen Parteien zunächst gegen die Entscheidung insgesamt Beschwerde einlegen, dann übereinstimmend die Hauptsache mit der Begründung für erledigt erklären, sie akkzeptierten nun die Hauptsacheentscheidung, und um eine von der Vorentscheidung abweichende Kostenentscheidung bitten.«

Normenkette:

WEG § 43 Abs. 1 ; FGG § 27 Abs. 2, § 20a Abs. 2 ;
Fundstellen
OLGReport-Köln 1998, 171