KG vom 10.07.1992
24 W 3030/92
Normen:
WEG § 13;
Fundstellen:
DRsp I(152)179a
DWE 1992, 155
MDR 1992, 1053
NJW 1992, 3045
OLGZ 1993, 181
WE 1992, 343
WuM 1992, 554
ZMR 1992, 507

KG - 10.07.1992 (24 W 3030/92) - DRsp Nr. 1993/1563

KG, vom 10.07.1992 - Aktenzeichen 24 W 3030/92

DRsp Nr. 1993/1563

»Die Gebrauchsüberlassung von Wohnungseigentum an jeweils eine Familie von Aus- oder Übersiedlern für eine Übergangszeit hält sich im Rahmen von Wohnzwecken und kann ohne Vorliegen konkreter Beeinträchtigungen nicht untersagt werden.«

Normenkette:

WEG § 13;

Der AntrSt., Eigentümer einer 52 m² großen Einzimmer-Wohnung, begehrt entsprechend § 7 Abs. 3-5 der Teilungserklärung die Zustimmung des Verwalters bzw. der Eigentümergemeinschaft zur Vermietung der Wohnung. Er beabsichtigt aufgrund eines Mietvertrages mit dem berliner Senat in seiner Wohnung bis zu fünf Mitglieder einer Aus- oder Übersiedler-Familie entgeltlich unterzubringen.