a. »Nach den ... Feststellungen des LG sind die streitigen Aufzugskosten ... innerhalb der Zeit erwachsen, in der eine Wohnungseigentümergemeinschaft noch nicht bestand. Diese ist erst ... mit der Eintragung des ersten Erwerbers im Wohnungsgrundbuch entstanden (vgl. Senat, WuM 1986, 357). Der Senat hat bereits ... entschieden, daß der Eigentümergemeinschaft jegliche Kompetenz fehlt, durch Eigentümerbeschluß Rechtsverhältnisse für einen Zeitraum vor Entstehen der Gemeinschaft festzulegen, und daß ein gleichwohl gefaßter Beschluß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung verstößt (Senat, NJW-RR 1989, 17). Über die Frage, ob ein derartiger Eigentümerbeschluß als nichtig anzusehen ist, hatte der Senat in der vorgenannten Entscheidung nicht zu befinden, weil der betreffende Eigentümerbeschluß rechtzeitig angefochten worden war.
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