KG - Beschluß vom 16.11.1992 (24 W 1940/92) - DRsp Nr. 1993/3757
KG, Beschluß vom 16.11.1992 - Aktenzeichen 24 W 1940/92
DRsp Nr. 1993/3757
»Ein Wohnungseigentümer kann sein Guthaben aus einer Jahresabrechnung nicht gegen einzelne andere Wohnungseigentümer zur persönlichen Zahlung, sondern nur gegen die gesamte Gemeinschaft, vertreten durch den Verwalter, gerichtlich geltend machen. Der Anspruch richtet sich auf Mitwirkung an der Realisierung des beschlossenen Abrechnungsguthabens.«