KG - Beschluß vom 30.11.1992 (24 W 4289/92) - DRsp Nr. 1993/3755
KG, Beschluß vom 30.11.1992 - Aktenzeichen 24 W 4289/92
DRsp Nr. 1993/3755
»Bei der späteren Aufhebung von Umlagebeschlüssen ist eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange eines Wohnungseigentümers dann nicht gegeben, wenn die alten Umlagebeschlüsse bereits durch folgende Abrechnungsbeschlüsse überholt sind.«