BayObLG - Beschluss vom 22.04.2002
2Z BR 129/01
Normen:
WEG § 10 Abs. 1 § 15 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-BayObLG 2002, 415
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 5696/01
AG München 483 UR II 358/00 WEG ,

Konkludente Vereinbarung über Zuweisung einer Terrassenfläche zur Nutzung durch Wohnungseigentümer - Vereinbarungen vor Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft

BayObLG, Beschluss vom 22.04.2002 - Aktenzeichen 2Z BR 129/01

DRsp Nr. 2002/11158

Konkludente Vereinbarung über Zuweisung einer Terrassenfläche zur Nutzung durch Wohnungseigentümer - Vereinbarungen vor Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft

»1. Die Vereinbarung über die Zuweisung einer Terrassenfläche zur ausschließlichen Nutzung durch einen Wohnungseigentümer stellt einen schuldrechtlichen Vertrag dar, der keiner Form bedarf und auch konkludent abgeschlossen werden kann.2. Ob und mit welchen Personen schon vor Entstehen einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Vereinbarung überhaupt mit Bindung für die späteren Wohnungseigentümer abgeschlossen werden kann, bleibt offen.«

Normenkette:

WEG § 10 Abs. 1 § 15 Abs. 1 ;

Gründe

I.