I.
Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Die weiteren Beteiligten sind der frühere und jetzige Verwalter.
Die Antragsteller haben, soweit es für das Rechtsbeschwerdeverfahren noch von Bedeutung ist, beantragt, die Eigentümerbeschlüsse vom 11.1.2001 über die Genehmigung der Jahresabrechnungen 1998 und 1999 und über die Entlastung des Verwalters und des Verwaltungsbeirats für diese Jahre für ungültig zu erklären.
Das Amtsgericht hat mit Beschluss vom 17.5.2002 dem Antrag stattgegeben. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt:
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