I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Am 2.5.1994 faßten die Wohnungseigentümer mehrere Beschlüsse. Unter anderem genehmigten sie die Jahresabrechnung 1993 und erteilten der Verwalterin Entlastung.
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