LG Köln - Beschluß vom 09.01.1997 (29 T 265/96) - DRsp Nr. 1999/4311
LG Köln, Beschluß vom 09.01.1997 - Aktenzeichen 29 T 265/96
DRsp Nr. 1999/4311
Stellt eine Wohnungseigentümergemeinschaft für die aus zwei unabhängigen Gebäuden bestehende Wohnanlage jahrelang getrennte Wirtschaftspläne auf und rechnet getrennt ab, liegt eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer vor, von der nicht durch Mehrheitsbeschluß abgewichen werden kann.