LG Köln - Beschluß vom 22.10.1997 (29 T 264/97)
Die Kammer war befugt, ihre Geschäftswertfestsetzung gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KostO von Amts wegen zu ändern. Das gilt auch dann, wenn der Geschäftswert der 1. Instanz im Beschwerdeverfahren bereits geändert wurde. [...]