LG Köln, vom 23.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 26 O 95/01
Maklertätigkeit des Verwalters von Eigentumswohnungen - Verkaufsauftrag durch Wohnungseigentümer - selbständiges Provisionsversprechen
OLG Köln, Urteil vom 10.09.2002 - Aktenzeichen 24 U 32/02
DRsp Nr. 2003/3882
Maklertätigkeit des Verwalters von Eigentumswohnungen - Verkaufsauftrag durch Wohnungseigentümer - selbständiges Provisionsversprechen
1. Die Rechtsprechung des BGH, nach der der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage,von dessen Zustimmung gemäß § 12WEG die Gültigkeit eines Wohnungskaufes abhängig ist, wegen des demgemäß institutionalisierten Konfliktes mit den Interessen des Auftraggebers nicht dessen Makler sein kann (BGHZ 112, 240), gilt auch für den Fall, dass der Makler vom Wohnungseigentümer mit dem Verkauf der Wohnung beauftragt worden ist.2. Ein von einer echten Maklerleistung unabhängiges Provisionsversprechen ist anzunehmen, wenn das Provisionsversprechen in Kenntnis der Umstände abgegeben wurde, die den Provisionsempfänger an einer Maklertätigkeit hinderten. Nicht erforderlich ist das Wissen des Maklerkunden, welche rechtlichen Konsequenzen sich aus den ihm bekannten Tatsachen ergeben.