OLG Düsseldorf - Beschluss vom 16.07.2003
I-3 Wx 149/03
Normen:
WEG § 15 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NZM 2003, 805
ZfIR 2004, 334
Vorinstanzen:
LG Duisburg, vom 16.04.2003

Mangelnde Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Einschränkung der nach der Teilungserklärung erlaubten gewerblichen Nutzung eines Teileigentums

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.07.2003 - Aktenzeichen I-3 Wx 149/03

DRsp Nr. 2003/10941

Mangelnde Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Einschränkung der nach der Teilungserklärung erlaubten gewerblichen Nutzung eines Teileigentums

»Ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung, der die nach der Teilungserklärung erlaubte gewerbliche Nutzung eines Teileigentums einschränkt, ist mangels Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer nichtig.«

Normenkette:

WEG § 15 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Beteiligten bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft H-Straße 1 in Wesel.