LG Hamburg, vom 15.11.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 318 T 111/00
Mehrheitliche Entscheidung der Wohnungseigentümerversammlung über die inhaltliche Ausgestaltung des Verwaltervertrages zulässig
OLG Hamburg, Beschluss vom 17.07.2003 - Aktenzeichen 2 Wx 147/00
DRsp Nr. 2003/13800
Mehrheitliche Entscheidung der Wohnungseigentümerversammlung über die inhaltliche Ausgestaltung des Verwaltervertrages zulässig
Sofern sich aus der Teilungserklärung nicht ergibt, dass die Modalitäten eines Verwaltervertrages nur einstimmig beschlossen werden dürfen, greift § 26WEG ein, wonach über die Bestellung des Verwalters - und auch über die inhaltliche Ausgestaltung des Vertrages - die Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich beschließt. Letzteres gilt auch für die Aufnahme einer Sondervergütungsklausel in den Verwaltervertrag.