OLG Karlsruhe - Beschluss vom 23.08.2000
11 Wx 12/00
Normen:
WEG § 10 § 16 Abs. 2 § 21 § 23 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2001, 1306
OLGReport-Karlsruhe 2001, 25

Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Aufhebung eines einstimmigen vereinbarungsersetzenden Beschlusses - Vertrauensschutz bei Änderung des Verteilungsschlüssels für abgeschlossene Abrechnungszeiträume

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.08.2000 - Aktenzeichen 11 Wx 12/00

DRsp Nr. 2001/6775

Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Aufhebung eines einstimmigen "vereinbarungsersetzenden" Beschlusses - Vertrauensschutz bei Änderung des Verteilungsschlüssels für abgeschlossene Abrechnungszeiträume

»1. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann einen bestandskräftigen "vereinbarungsersetzenden" Eigentümerbeschluss auch dann durch Mehrheitsbeschluss aufheben und zu den Vereinbarungen der Gemeinschaft zurückkehren, wenn der "vereinbarungsersetzende" Erstbeschluss mit den Stimmen aller Wohnungseigentümer gefasst wurde (Fortführung von Senatsbeschluss vom 31.05.2000, 11 Wx 96/99 = NZM 2000, 869 = WuM 2000, 499).2. Ein Wohnungseigentümer kann regelmäßig darauf vertrauen, dass die laufenden Kosten der Gemeinschaft nach demjenigen Verteilungsschlüssel abgerechnet werden, der der Vereinbarungs- und Beschlusslage im betreffenden Abrechnungszeitraum entspricht; er muss nicht damit rechnen, dass dieser Schlüssel mit Rückwirkung für bereits abgeschlossene Abrechnungszeiträume willkürlich verändert wird.«

Normenkette:

WEG § 10 § 16 Abs. 2 § 21 § 23 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten sind die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die aus fünf Wohnungen besteht. Sie streiten über die Gültigkeit von mehreren Beschlüssen, die in der Eigentümerversammlung vom 09.01.1999 gefasst wurden.