Die Firma K., eine der sechs Antragsteller, hat an einem Grundstück durch Teilung Wohnungseigentum begründet und insgesamt sieben Wohnungen sowie Tiefgaragenstellplätze errichtet. Fünf Wohnungen sind an die übrigen Antragsteller verkauft und eine an die Antragsgegnerin. Im Grundbuch ist die Firma K. als Eigentümerin sämtlicher Wohnungen eingetragen. Die übrigen Wohnungen sind an die Käufer übergeben, für die im Grundbuch Auflassungsvormerkungen eingetragen sind.
Die Wohnung der Antragsgegnerin hat einen eigenen Zugang von außen und erstreckt sich vom Kellergeschoß bis zum obersten Geschoß. Sie wurde im Gegensatz zu den anderen Wohnungen, die schlüsselfertig erstellt wurden, im Rohbau übergeben und sollte von der Antragsgegnerin fertiggestellt werden.
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