Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit fehlerhaft zustandegekommener Beschlüsse
OLG Köln, Beschluß vom 21.08.1997 - Aktenzeichen 16 Wx 189/97
DRsp Nr. 1998/2246
Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit fehlerhaft zustandegekommener Beschlüsse
»Ist die Eigentümerversammlung entgegen § 23 Abs. 2WEG fehlerhaft einberufen worden, so sind die in ihr gefaßten, durch den Einberufungsmangel betroffenen Beschlüsse nicht nichtig, sondern nur anfechtbar.Auch ein angefochtener Beschluß ist, solange er nicht durch das Gericht rechtskräftig für unwirksam erklärt ist, verbindliche Anspruchsgrundlage für die Geltendmachung der durch ihn begründeten Zahlungsansprüche gegen einen Wohnungseigentümer.«