OLG Hamburg - Beschluss vom 31.01.2003
2 Wx 121/00
Normen:
WEG § 10 abs. 1 S. 2 § 13 § 15 § 22 ;
Fundstellen:
ZMR 2003, 442

Nutzung einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Fläche als PKW-Stellplatz

OLG Hamburg, Beschluss vom 31.01.2003 - Aktenzeichen 2 Wx 121/00

DRsp Nr. 2006/10166

Nutzung einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Fläche als PKW-Stellplatz

1. Ein Wohnungseigentümer kann eine ihm erteilte Sondernutzungserlaubnis (hier: Stellplatzfläche) nicht ohne Erlaubnis der übrigen Wohnungseigentümer auf weitere Flächen ausdehnen. 2. Der Unterlassungsanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft ist auch dann nicht verwirkt, wenn die Nutzung über fünf Jahre nicht beanstandet worden ist, sofern sich den anderen Miteigentümern weder aufdrängen noch auffallen musste, dass die Nutzung nicht den geltenden Vereinbarungen unter den Wohnungseigentümern entspricht.

Normenkette:

WEG § 10 abs. 1 S. 2 § 13 § 15 § 22 ;
Fundstellen
ZMR 2003, 442