I.
Die Beteiligten zu 1 und 2 gehören der o.a. Wohnungseigentümergemeinschaft an. Die Wohnung der Beteiligten zu 1 befindet sich im Erdgeschoß, die Wohnung der Beteiligten zu 2 liegt darüber im ersten Obergeschoß des Hauses.
Die Beteiligte zu 2 hat Anfang 1980 in ihrer Wohnung Umbau- und Renovierungsarbeiten vornehmen lassen. Dabei sind u.a. die in Küche, Bad und Gäste-WC vorhandenen Wand- und Bodenfliesen entfernt und neue Fliesen verlegt worden. Ferner ist im Studioraum der Wohnung der Beteiligten zu 2 ein Kaminzug eingebaut worden.
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