OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 18.08.1997 (20 W 71/96) - DRsp Nr. 1998/19383
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 18.08.1997 - Aktenzeichen 20 W 71/96
DRsp Nr. 1998/19383
»Hat der teilende Eigentümer in der Teilungserklärung den Verwalter unwiderruflich bevollmächtigt, bezüglich der errichteten Kfz-Abstellplätze eine Gebrauchs- und Nutzungsregelung zu treffen, so bedarf es zu der vom Verwalter bewilligten Eintragung der Zuordnung eines Abstellplatzes zur Sondernutzung für einen bestimmten Wohnungseigentümer nicht der Zustimmung der an den einzelnen Wohnungseigentumseinheiten dinglich Berechtigten.«