Die Beteil. zu 18 haben ihre Eigentumswohnung an die Stadt H. vermietet, die die Wohnung zur Unterbringung von maximal 16 Aussiedlern nutzt. Laut Teilungserklärung (§ 7 Abs. 2) dienen die Wohnungen nur zu Wohnzwecken; eine gewerbliche Nutzung bedarf der Zustimmung der Eigentümermehrheit. Die übrigen Beteil. verlangen die Unterlassung der Vermietung zu gewerblichen Zwecken, hilfsweise beantragen sie, die Beteil. zu 18 zu verpflichten, darauf hinzuwirken, daß die Wohnung nur mit einer Familie belegt wird. Das AG hat dem Hilfsantrag stattgegeben; die Rechtsmittel sämtlicher Beteil. blieben ohne Erfolg.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|