1) Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Landgerichts Konstanz vom 16.01.2008 (
2) Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde - an das Landgericht Konstanz zurückverwiesen.
3) Der Wert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf € 3.000,-- festgesetzt.
I. Die Parteien bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft des Zwei-Familien-Hausgrundstücks G.-str., O... Die Antragsteller bewohnen die Wohnung im Obergeschoss, die Antragsgegner diejenige im Erdgeschoss. Das Grundstück hat eine Größe von 1.026 m². Im von den Parteien gemeinsam genutzten Gartenbereich sind (abgesehen von der Terrasse der Antragsgegner) keine Sondernutzungsrechte begründet worden (vgl. die TE v. 09.12. 1997 - AS 15).
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