I. Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage.
Die Antragsgegner errichteten auf der zu ihrer Wohnung gehörenden Dachterrasse einen etwa 14 m großen Wintergarten und eine Holz-Blockhütte mit einem Grundmaß von etwa 1,80 m².
In der Eigentümerversammlung vom 28.6.1993 wurde laut Niederschrift über die Versammlung über folgenden Antrag abgestimmt:
Es wird beantragt, daß der Wintergarten/Verglasung der Dachterrasse im Bereich der Wohnung des ... (= Antragsgegner) abgerissen wird.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|