OLG Hamburg - Beschluss vom 15.03.2003
2 Wx 30/00
Normen:
WEG § 45 Abs. 1 ; BGB § 422 ;
Fundstellen:
ZMR 2003, 700
Vorinstanzen:
LG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen 318 T 32/98

Rechtsfolgen der Begleichung der Hausverwaltervergütung durch einzelne gesamtschuldnerisch in Anspruch genommene Wohnungseigentümer

OLG Hamburg, Beschluss vom 15.03.2003 - Aktenzeichen 2 Wx 30/00

DRsp Nr. 2006/10161

Rechtsfolgen der Begleichung der Hausverwaltervergütung durch einzelne gesamtschuldnerisch in Anspruch genommene Wohnungseigentümer

1. Macht der frühere Wohnungseigentums-Verwalter Aufwendungsersatzansprüche gegen die Wohnungseigentümer als Gesamtschuldner geltend und bezahlen einzelne der Wohnungseigentümer die Forderung, so tritt auch im Verhältnis zu den übrigen Wohnungseigentümern, die nicht bezahlt haben, Erledigung der Hauptsache ein. 2. Über die Verteilung der Lasten untereinander haben die Wohnungseigentümer sich in einem gesonderten Verfahren auseinander zu setzen.

Normenkette:

WEG § 45 Abs. 1 ; BGB § 422 ;
Vorinstanz: LG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen 318 T 32/98
Fundstellen
ZMR 2003, 700