BayObLG - Beschluß vom 26.01.1999
2Z BR 134/98
Normen:
WEG § 28 Abs. 1, § 45 ;
Fundstellen:
NZM 1999, 847
Vorinstanzen:
LG Traunstein, - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 4226/96
AG Traunstein 8 UR II 13/96 ,

Rechtsmittelbeschwer bei der Anfechtung der Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses über einen Wirtschaftsplan

BayObLG, Beschluß vom 26.01.1999 - Aktenzeichen 2Z BR 134/98

DRsp Nr. 1999/4084

Rechtsmittelbeschwer bei der Anfechtung der Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses über einen Wirtschaftsplan

»Hat das Gericht einen Eigentümerbeschluß über den Wirtschaftsplan für ungültig erklärt und die Erstellung eines neuen Wirtschaftsplans angeordnet, so ist für die Rechtsmittelbeschwer des diese Entscheidung anfechtenden Verwalters grundsätzlich die Höhe der Aufwendungen maßgebend, die ihm durch die Erstellung des neuen Wirtschaftsplans entstehen.«

Normenkette:

WEG § 28 Abs. 1, § 45 ;

Gründe: