LG Traunstein, - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 4226/96
AG Traunstein 8 UR II 13/96 ,
Rechtsmittelbeschwer bei der Anfechtung der Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses über einen Wirtschaftsplan
BayObLG, Beschluß vom 26.01.1999 - Aktenzeichen 2Z BR 134/98
DRsp Nr. 1999/4084
Rechtsmittelbeschwer bei der Anfechtung der Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses über einen Wirtschaftsplan
»Hat das Gericht einen Eigentümerbeschluß über den Wirtschaftsplan für ungültig erklärt und die Erstellung eines neuen Wirtschaftsplans angeordnet, so ist für die Rechtsmittelbeschwer des diese Entscheidung anfechtenden Verwalters grundsätzlich die Höhe der Aufwendungen maßgebend, die ihm durch die Erstellung des neuen Wirtschaftsplans entstehen.«