I. Die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Der Antragsteller war aufgrund Kaufvertrags und Auflassung vom 27.11.1991 als Eigentümer der im Keller gelegenen Teileigentumseinheit Nr. 57 im Grundbuch eingetragen. Er veräußerte sein Eigentum weiter; der neue Eigentümer wurde am 30.3.1999 im Grundbuch eingetragen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|