BayObLG - Beschluss vom 06.02.2003
2Z BR 13/02
Normen:
WEG § 13 § 14 ;
Fundstellen:
BayObLGZ 2003 Nr. 3
BayObLGZ 2003, 16
NJW-RR 2003, 876
OLGReport-BayObLG 2003, 171
ZMR 2003, 516
Vorinstanzen:
LG Regensburg, - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 777/00
AG Kelheim 1 UR II 14/00,

Rechtsstellung des Wohnungseigentümers in werdender Gemeinschaft - Besitz bewohnbarer Wohnung - Haftung des Eigentümers bei Übernahme einer Rohbauwohnung - Feuchtigkeitsschäden

BayObLG, Beschluss vom 06.02.2003 - Aktenzeichen 2Z BR 13/02

DRsp Nr. 2003/5819

Rechtsstellung des Wohnungseigentümers in werdender Gemeinschaft - Besitz bewohnbarer Wohnung - Haftung des Eigentümers bei Übernahme einer Rohbauwohnung - Feuchtigkeitsschäden

»1. Voraussetzung für die Entstehung von Rechten und Pflichten nach dem Wohnungseigentumsgesetz in einer werdenden Eigentümergemeinschaft ist außer der Eintragung einer Eigentumsvormerkung der Besitz des Erwerbers an der Wohnung, die bewohnbar sein muss. 2. Erwirbt jemand eine Eigentumswohnung vom Bauträger im Rohbau mit der Maßgabe, dass er die Fertigstellung und den Ausbau der Wohnung selbst ausfuhrt, so haftet er dem Eigentümer einer anderen Wohnung für Schäden, die durch mangelhafte Feuchtigkeitsisolierung entstanden sind, grundsätzlich nicht.«

Normenkette:

WEG § 13 § 14 ;

Gründe:

I.