Rundumbalkonverglasung als Eingriff in den Bereich des Gemeinschaftseigentums
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 20.01.1995 - Aktenzeichen 3 Wx 483/94
DRsp Nr. 1996/20128
Rundumbalkonverglasung als Eingriff in den Bereich des Gemeinschaftseigentums
»1. Auch wenn die Teilungserklärung Balkone dem Sondereigentum zuweist, ist eine Veränderung der äußeren Gestalt des Gebäudes durch eine Rundumbalkonverglasung ein Eingriff in den Bereich des Gemeinschaftseigentums und eine unzulässige bauliche Veränderung.2. Durch Maßnahmen, die über eine Mangelbeseitigung hinaus einen neuartigen Zustand schaffen, wird der für eine gemeinschaftliche Verwaltung durch Mehrheitsbeschlüsse eröffnete Bereich überschritten.3. Zur Verwirkung eines Beseitigungsanspruchs.«