OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 15.05.2003
20 W 168/03
Normen:
FGG § 20a Abs. 2 ; FGG § 27 Abs. 2 ; WEG § 45 ;
Vorinstanzen:
LG Wiesbaden, vom 04.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 172/2003
AG Wiesbaden, - Vorinstanzaktenzeichen II 201/2002

Sofortige weitere Beschwerde gegen isolierte Kostenentscheidung in einem WEG-Verfahren

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 15.05.2003 - Aktenzeichen 20 W 168/03

DRsp Nr. 2003/17141

Sofortige weitere Beschwerde gegen isolierte Kostenentscheidung in einem WEG -Verfahren

»Gegen einen Beschluss des Landgerichts, der über eine sofortige Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung (Mischentscheidung) des Amtsgerichts in einem WEG -Verfahren befindet, ist die sofortige weitere Beschwerde auch dann nicht gegeben, wenn das Landgericht die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen hat (im Anschluss an BayObLG und OLG Hamm).«

Normenkette:

FGG § 20a Abs. 2 ; FGG § 27 Abs. 2 ; WEG § 45 ;

Entscheidungsgründe: