I. Die Antragstellerin macht als Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Verfahrensstandschaft Wohngeldansprüche gegen den Antragsgegner geltend. Die Wohnanlage besteht aus einem Mehrfamilienhaus (Vordergebäude)und einem Einfamilienhaus (Rückgebäude), in dem dem Antragsgegner das Wohnungseigentum zusteht. Weiter gehören ihm zwei Tiefgaragenstellplätze.
Die im Grundbuch eingetragene Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung) trifft für das Wohnungseigentum im Einfamilienhaus besondere Bestimmungen. Nach §
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